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Die Widerspruchslösung ist Teil der Debatte der Reform der Organspende ……zwei Beiträge

Es gibt Entscheidungen im Deutschen Bundestag, zu denen Parteiprogramme nichts aussagen. Sterbehilfe etwa. Oder, wie jetzt aktuell: Die Rahmenbedingungen von Organspenden. Die Abgeordneten stimmen ohne Vorgabe der Fraktion frei und nach bestem Wissen und Gewissen ab. Ich habe neulich zu einer Diskussionsrunde über die sogenannte Widerspruchslösung eingeladen: Die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens aus dem Gesundheitsausschuss, den Transplantationsbeauftragten des Vivantes Klinikums Spandau Dr. Dominik Hopmann sowie Pia Kleemann vom Bundesverband der Organtransplantierten waren Podiumsgäste. Gemeinsam mit dem Publikum entstand eine intensive, lehrreiche Diskussion. Mit guten Gründen kann man für die eine oder andere Variante sein. Die Debatte ist noch nicht beendet, doch ich habe Schwierigkeiten mit der Widerspruchslösung: Ja, es ist wohl so, dass wir mehr Organspenden benötigen. Aber kann ich meine Zustimmung geben, damit künftig per Gesetz eine Person Organe spendet, obwohl sie sich nie dazu bereiterklärt hat? Ich denke nicht. Um mehr Organspenden zu erhalten müssen die Menschen davon überzeugt werden. Sicherlich helfen auch wiederkehrende Informationen und Abfragen, vielleicht auch eine Pflicht zur Antwort. Aber Organspende per Gesetz scheint mir nicht der richtige Weg zu sein. Ich bin gespannt wie die Debatte im Bundestag weiter geführt wird.

Mit den besten Grüßen

Euer Swen Schulz MdB


 

Wessen Herz oder Niere schwächer wird, für den mag es keine Frage sein: Um gut und einigermaßen kraftvoll weiterleben zu können, brauchen etwa 10.000 Patient*Innen in Deutschland ein neues Organ und das, obwohl es immer weniger Spenderinnen und Spender in Deutschland gibt.

Deshalb steht nun erneut die so genannte Widerspruchslösung zur Abstimmung. Im Herbst soll der Bundestag darüber entscheiden, ob jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich Organspender ist. Wer das nicht will, der darf widersprechen.

Es ist also die Umkehr der Verhältnisse. Zur Zeit noch muss zu Lebzeiten zustimmen, wem im Sterben Organe wie Herz, Lunge, Nieren oder Leber entnommen werden. Diese Formulierung „im Sterben“ umreißt das Problem: Wenn einer bei noch pochendem Herzen daliegt und die Ärzte auf ihren Maschinen kein Lebenszeiten mehr zu entdecken vermögen, wenn Reflexe nicht mehr funktionieren und keine Regung mehr von dem Menschen zu provozieren ist, dann attestieren die Mediziner den Gehirntod. Und wer den erleidet, sagen sie, der ist unwiderruflich tot. Früher einmal hielten Verwandte oder Freunde dem leblosen Gesicht einen Spiegel vor. Und wenn sich darauf kein Atem mehr abzeichnete, dann war der Tod einigermaßen sicher. Aber nicht ganz. Die Angst vor dem Scheintod war so groß, dass die Körper noch einige Zeit aufgebahrt wurden. Seit die Menschen einander Organe verpflanzen können, ist also der Zeitpunkt des Todes neu bestimmt worden. Es wird – im Vertrauen auf die Honorigkeit der Mediziner – mit allen zur Verfügung stehenden technischen und wissenschaftlichen Mitteln der Gehirntod festgestellt. Und dann erst dürfen, bei durchblutetem Körper, die Organe entnommen werden. Dies zu Lebzeiten zu erlauben ist aus meiner Sicht sehr mutig, weitsichtig und menschenfreundlich.

Wer so handelt, kann das Leben eines anderen Kranken für Jahre erträglicher und lebenswerter machen. Doch selbstverständlich ist eine solche Gabe nicht. Eine Spende ist ohnehin nichts Selbstverständliches, auch und gerade dann nicht, wenn es sich um die eigenen Organe handelt. Das ist ein großes Geschenk und das muss aus meiner Sicht jeder und jede ganz bewusst machen dürfen. Deshalb bin ich für Organspenden, aber gegen die Widerspruchslösung. Denn diese setzt darauf, dass möglichst viele Menschen einfach weiterleben, ohne etwas zu tun. Sich also gegebenenfalls, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen, auch nicht zum Widerspruch aufraffen, warum auch immer. Vielleicht, weil sie die gedankliche Beschäftigung mit dem eigenen Tod scheuen. Letzteres allerdings muss aus meiner Sicht möglich sein. Menschen haben das Recht, ihr Leben voll auszukosten und jeder Erinnerung an den unausweichlichen Tod auszuweichen. Klug ist das vielleicht nicht. Aber es muss möglich sein, ohne dass sie dadurch automatisch zu Organspendern werden. Dies ist natürlich nur meine ganz persönliche Meinung. Dass sich der Landesparteitag der Berliner SPD bereits knapp gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen hat, hat mich da natürlich gefreut. Ich bin gespannt, wie sich die Bundestagsabgeordneten entscheiden.

Ulrike Sommer Abteilungsvorsitzende SPD Gatow Kladow


Datum: 08.05.2019

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