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Beschluss zur Teillegalisierung von Cannabis

24. Feb. 2024
1 Min. Lesezeit

Die Legalisierung von Cannabis ist Gegenstand des Koalitionsvertrages. Aus europarechtlichen Gründen kann es jedoch nur eine Teillegalisierung geben.In Berlin wird der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen bereits seit Jahren toleriert. Aus dieser Tolerierung wird nun eine bundesweite Rechtssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumentinnen - analog zu dem Besitz und Genuss von Alkohol, der bekanntermaßen alles andere als ungefährlich ist. Hier gibt es einen großen gesellschaftlichen Konsens ihn nicht zu verbieten, um einen illegalen, nicht kontrollierbaren Handel zu vermeiden. Das finde ich auch richtig.Die Teillegalisierung ist aus guten Gründen innerhalb der Fraktion nicht unumstritten. Zum einen ist aus medizinischer Sicht der Konsum von Cannabis wie auch der von Alkohol fragwürdig. Zum anderen stellt die Teillegalisierung einen Paradigmenwechsel dar.Wir werden nach zwei Jahren evaluieren, ob dies ein richtiger Schritt war. In den Bundesstaaten der USA wie auch in Canada und in Uruguay hat sich die Legalisierung als vorteilhaft erwiesen. Ob wir unsere Ziele, die Entkriminalisierung des Konsums, den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gefährlichen beigemischten Substanzen sowie auch die Bekämpfung des Schwarzmarktes erreichen, wird sich erweisen müssen.




Helmut Kleebank

(Mitglied des Deutschen Bundestag)

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